In Ihrer Aufstellung der Berufe – 7 oder 19% – liegen Sie leider bei dem von Ihnen als „Cutter“ bezeichneten Beruf falsch. Abgesehen davon, dass sich (gerade bei freiberuflichen) die Berufsbezeichnung „Filmeditor“ längst durchgesetzt hat (schauen Sie doch mal bei Wikipedia), gehören Filmeditoren GRUNDSÄTZLICH zu den Urhebern am Filmwerk (die anderen Miturheber sind Kameraleute und Regisseure, beim Spielfilm im Abwägungsfall auch die Szenenbildner). Aus diesem Grunde werden Filmeditoren auch von der URHEBERRECHTS-Vertretung „VG Bild-Kunst“ vertreten.
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