Hallo Stefan,
ich bin Feuerartist und muss seit diesem Jahr MWSt. zahlen, da ich letztes Jahr über die 17500 Umsatzgrenze gekommen bin.
Nun habe ich gehört, dass Artistik und Jonglagedarbietungen nicht mit 7%, Tanzdarbietungen hingegen schon mit 7% abgerechnet werden können. Meine Show beinhaltet Sowohl Tanz als auch Jonglage und Akrobatik. Kommt es dann darauf an, worauf ich den Schwerpunkt setze?
Und wenn ich nur 7% zahlen muss, dann gilt das nur für die Gage, aber Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Materialkosten muss ich dann mit 19% berechnen?
↧
Von: Michael
↧